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Finanzierung einer Beerdigung – dass sollten Sie beachten!

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Sarg bei der Beerdigung

Bild: Beerdigung – der Weg zur letzten Ruhestätte, Quelle: Kzenon – 113984353 / Shutterstock.com

„Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt!“ – dieses Zitat von Berthold Brecht enthält sehr viel Wahrheit und zeigt uns Menschen, dass wir unsere verstorbenen Liebsten stets in Erinnerung behalten sollten. Der Tod eines geliebten Menschen ist für uns immer ein Schicksalsschlag, der uns den Boden unter den Füßen reißt. Darüber hinaus hat die Angelegenheit auch noch finanzielle Konsequenzen, da eine Bestattung hierzulande nicht günstig ist. Doch wie hoch fallen die Kosten im Einzelfall aus? Welche Arten von Bestattungen gibt es und wie lässt sich das Ganze finanzieren? Unser umfassender Ratgeber zur Finanzierung einer Beerdigung geht genau auf diese Fragen ein.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Welche Bestattungsarten gibt es?

Die Bestattung eines Menschen hat nicht nur unter religiösen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung. Es ist für uns wichtig, den Verstorbenen zu gedenken und zudem eine Ruhestätte zu schaffen, die uns einen emotionalen Anker in dieser Welt verschafft. Darüber hinaus drücken wir der betroffenen Person unseren Respekt aus. Doch welche Arten von Bestattungen gibt es eigentlich und was ist in Deutschland erlaubt? Die folgende Tabelle zeigt die gängigen Bestattungsarten im Überblick:[/vc_column_text][vc_column_text]

Bestattungsart Beschreibung
Erdbestattung Die Erdbestattung ist die klassische Form der Bestattung. Der Verstorbene wird in einen Sarg gebettet und in die Erde gelassen.
Feuerbestattung Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Verbrennungssarg gebettet und anschließend im Krematorium verbrannt. Die Asche wird in eine Urne gegeben und bei der klassischen Feuerbestattung anstatt eines Sargs in der Erde vergraben.
Baumbestattung Die Baumbestattung beginnt wie eine Feuerbestattung. Die Urne wird nur nicht in einem herkömmlichen Grab bestattet, sondern im Wurzelwerk eines Baums.
Seebestattung Auch diese Bestattung ist eine Variante der Feuerbestattung, denn die Urne mit der Asche wird hierzulande normalerweise in der Nord- oder Ostsee beigesetzt.
[/vc_column_text][vc_column_text]Neben den oben genannten Bestattungsarten existieren darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten. Dazu gehören beispielsweise Ausnahmegenehmigungen für Muslime, auf entsprechenden Flächen ihre Toten nur im Leichentuch zu beerdigen. Die Naturbestattungen können zudem neben der Baumbestattung auch als Beisetzungen in bestimmten Wäldern stattfinden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Kosten einer Beerdigung – ein Überblick

Die Kosten einer Bestattung lassen sich im Vorhinein nicht genau beziffern, da zahlreiche Wahlmöglichkeiten existieren und darüber hinaus auch die Preise der Dienstleistungen je nach Region und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Um Ihnen einen detaillierten Blick zu eröffnen, wird nun zunächst ein Gesamtüberblick über die möglichen Kosten aufgezeigt. Danach sollen jedoch noch einzelne Formen der Beerdigung mit ihren kostentechnischen Besonderheiten betrachtet werden.[/vc_column_text][vc_column_text]

Kostenpunkt Erklärung Summe
Ausstellung von Totenschein und Sterbeurkunde Während der Totenschein durch einen Arzt ausgestellt werden muss, erfolgt die Anfertigung der Sterbeurkunde durch das Standesamt. 50 – 100 Euro
Leistungen des Bestatters Hierbei geht es um Aspekte wie die Überführung, die Totenbekleidung, den Sarg (oder die Urne) mit Ausstattung, die Trauerfeier und auch Trauerbriefe sowie verschiedene Formalitäten. 900 – 6.000 Euro
Einäscherung Das Krematorium nimmt die Einäscherung der Verstorbenen vor. Vorher erfolgt noch eine Leichenschau. 200 – 600 Euro
Grabstein mit Fundament und Beschriftung Der Steinmetz erstellt je nach den Wünschen der Hinterbliebenen einen entsprechenden Grabstein. 1.200 – 10.000 Euro
Blumen für die Trauerfeier und das Grab Hier geht es vordergründig um die Blumen, die für die Beerdigung zur Verfügung gestellt werden. 150 – 750 Euro
Leistungen der Kirche Hier geht um die Rede bei der Trauerfeier und die vorherige Gestaltung. 0 – 450 Euro (oft auch einfach eine Spende)
Bewirtung der Trauergesellschaft Nach der Beisetzung findet häufig noch eine kleine Gesellschaft statt, bei der es eine Verköstigung gibt. 200 – 1.000 Euro (für ca. 30 Personen)
Leistungen des Friedhofsgärtners Neben den Leistungen vor und kurz nach der Beerdigung (Provisorische Grabanlage, Erstanlage) können hier auch Kosten für die Dauergrabpflege für bis zu 25 Jahre anfallen. 250 – 12.000 Euro
Friedhofsgebühren Grabnutzungsgebühr, Beisetzungsgebühr, Grabmalgenehmigung 500 – 5000 Euro
Gesamtkosten   3.450 – 35.900 Euro
[/vc_column_text][vc_column_text]Wie Sie unschwer erkennen, ist die Spanne für die möglichen Kosten einer Beerdigung so enorm, dass sich für den Einzelfall nur schwer genauer Vorhersagen ableiten lassen. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale sind dabei:

  • Art der Beerdigung (Erdbestattung, Naturbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung – herkömmlich oder anonym)
  • Gewünschte Ausstattung (schlicht gehaltene Beerdigung vs. aufwendig gestaltete Beerdigung)
  • Region (große Unterschiede bei den Friedhofsgebühren)
  • Auswahl der Anbieter (große Preisunterschiede der Dienstleister)
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Welche kostentechnischen Unterschiede bestehen zwischen den Arten der Bestattung?

Die Preisunterschiede der einzelnen Bestattungsarten ergeben sich in vielen Fällen bereits rein aus dem jeweiligen Ablauf. Bei einer Seebestattung fallen beispielsweise keine Friedhofsgebühren an, da die Beisetzung im Meer stattfindet. Eine Erdbestattung bringt hingegen keine Kosten für das Krematorium mit sich. Im Folgenden sollen diese Besonderheiten einander gegenübergestellt werden:[/vc_column_text][vc_column_text]

Art der Beerdigung Wegfallende Kosten besondere Kosten
Erdbestattung –      Keine Kosten für das Krematorium –      Sarggräber bringen höhere Kosten in Bezug auf die Grabpflege sowie die Friedhofsgebühren mit sich

–      Oftmals aufwendigere Särge

–      Ein Grabstein ist hier oft obligatorisch

Feuerbestattung –      Ein Verbrennungssarg ist deutlich kostengünstiger

–      Geringe Grabfläche sorgt für niedrige Friedhofsgebühren

–      Geringe Überführungskosten

–      Kosten für das Krematorium (Einäscherung)

–      Kosten für die Urne

Baumbestattung –      Kaum Kosten für die Grabpflege

–      Nutzung eines Verbrennungssargs

–      Kosten für einen Grabstein entfallen

–      Zusatzkosten bei Wahl eines Familienbaums

–      Kosten für das Krematorium

–      Kosten für eine Urne

Seebestattung –      Keine Kosten für die Grabpflege

–      Keine Friedhofsgebühren

–      Nutzung eines Verbrennungssargs

–      Keine Kosten für einen Grabstein

–      Kosten für das Krematorium

–      Kosten für eine Urne

–      Kosten für die zusätzliche Überführung

–      Kosten für die Reederei

[/vc_column_text][vc_column_text]Grundsätzlich lässt sich anführen, dass die klassische Erdbestattung nach wie vor die teuerste Variante einer Beerdigung darstellt. Ein Sarg sowie die Friedhofsgebühren, der Grabstein und die aufwendige Grabpflege treiben die Kosten letztlich in die Höhe. Trotzdem kommt es auch immer auf den jeweiligen Einzelfall an.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Infografik Bestattung in Deutschland

Kopieren Sie die Infografik für Ihre Webseite:

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Ist eine anonyme Bestattung wirklich so viel günstiger?

Anonyme Bestattungen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass der Verstorbene letztlich in einer anonymen Ruhestätte beerdigt wird. Es gibt keinen Grabstein und kein namentlich ausgezeichnetes Grab. Daraus ergeben sich kostentechnisch betrachtet einige Besonderheiten:

  • Die Kosten für einen Grabstein entfallen
  • Die Grabpflege entfällt ebenfalls
  • Als Feuerbestattungen (meistens) benötigen anonyme Beerdigungen keinen besonderen Sarg

Solche anonymen Bestattungen werden in verschiedenen Fällen durchgeführt. Zum einen ist dies der Fall, wenn keine Angehörigen mehr existieren. Zum anderen kann dies aber auch der Wunsch des Verstorbenen gewesen sein, um seinen Hinterbliebenen die aufwendige Grabpflege zu ersparen. Schlussendlich lässt sich festhalten, dass anonyme Beerdigungen als besonders kostengünstig gelten.

Wer muss bei einer Beerdigung die Kosten tragen?

In Bezug auf die Kostenübernahme bei einer Beerdigung sind zunächst zwei wichtige Begriffe voneinander zu trennen:

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1. Die Bestattungspflicht

Die Bestattungsgesetze sind in Deutschland Ländersache und differieren deshalb in Einzelfällen leicht voneinander. Trotzdem lässt sich eine relativ einheitliche Reihenfolge in Bezug auf die Pflicht erkennen, einen Verstorbenen zu bestatten:

  1. Ehepartner (mittlerweile auch Lebenspartner)
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (dauerhafte Beziehung)
  6. Großeltern
  7. Enkelkinder

Gerade für Kinder gilt häufig, dass eine Bestattungspflicht nur dann zutrifft, wen diese volljährig sind. Sollte sich kein Angehöriger finden lassen oder der Bestattungspflichtige sich verweigern, übernimmt die öffentliche Hand zunächst die Bestattung.[/vc_column_text][vc_message message_box_color=“orange“]Hinweis: Es kann auch sein, dass der Verstorbene vor seinem Ableben eine andere Person mit der Totenfürsorgepflicht bevollmächtigt. Diese Person kann auf eigenen Wunsch hin auch die Beerdigung organisieren.[/vc_message][vc_column_text]

2. Die Kostenübernahmepflicht

Während es im ersten Fall um die Planung und Durchführung der Bestattung ging, regelt die Kostenübernahmepflicht die Übernahme der Kosten für die Beerdigung. Hierbei muss es sich nicht zwingend um die gleiche Person handeln. In § 1968 BGB ist hierzu klar geregelt, dass die Erben die Kosten für eine Beerdigung zu tragen haben. Wenn die Erbmasse nicht ausreicht und vom Erben selbst kein Geld zu bekommen ist, muss laut § 1615 und 1615m BGB eine unterhaltspflichtige Person aufkommen. Diese lässt sich wiederum aus der der obigen Liste (in der Reihenfolge) ableiten.

Aus dieser Konstruktion können sich jedoch Probleme ergeben. Wer die Beerdigung beauftragt, erhält im Normalfall auch die Rechnungen und ist gegenüber den Dienstleistern der Schuldner der Leistungen. Sollten Sie eine solche Pflicht übernehmen, ohne zu den Erben zu gehören, müssen Sie sich das Geld später zurückholen. Dies kann zu rechtlichen Streitigkeiten führen oder sogar dazu, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Sollten die Erben nicht zahlen können sich keine andere Person mit Kostenübernahmepflicht finden, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Eine Kostenübernahme durch das Sozialamt erfolgt nämlich nur, wenn es Ihnen finanziell nicht zuzumuten ist.

Gibt es staatliche Zuschüsse zu den Kosten einer Beerdigung?

Natürlich stellt sich die Frage, was eigentlich passiert, wenn sie als Person mit Kostenübernahmepflicht nicht die nötigen Finanzmittel besitzen, um die Beerdigung bezahlen zu können. In diesem Fall haben Sie nach §74 SBG XII Anspruch auf eine Kostenübernahme durch den Sozialträger (Sozialbestattung). Doch dies gilt nur, wenn Ihnen die Bezahlung nicht zugemutet werden kann. In folgenden Fällen lässt sich dies als gegeben ansehen:

  • Empfänger von Hartz IV-Leistungen
  • Empfänger von Sozialhilfe

Darüber hinaus haben jedoch auch Personen mit geringem Einkommen und nicht vorhandenen Vermögen eine Chance, eine Kostenübernahme durch das Sozialamt zu erhalten. Hierzu prüft das Sozialamt, in welcher Höhe Einkünfte vorliegen und wie hoch diese sich im Verhältnis zum Regelbedarf ausfallen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_message message_box_color=“orange“]Hinweis: Auch eine Sozialbestattung soll laut Gesetz würdevoll durchgeführt werden. So ist es den Sozialträgern beispielsweise verboten, eine anonyme Bestattung festzulegen. Die Bestattung muss grundsätzlich bescheiden sein, aber in gewissem Rahmen auch die Wünsche des Toten respektieren. Dies gilt umso mehr für religiöse Überzeugungen.[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Finanzierung einer Beerdigung

Die Finanzierung einer Beerdigung ergibt sich im besten Fall aus dem Erbe oder einer Sterbegeldversicherung, die der Verstorbene abgeschlossen hat. Wie bereits erwähnt, ist der Erbe laut §1968 BGB letztlich zur Kostenübernahme verpflichtet. Doch leider weicht die Praxis nicht selten von dieser theoretischen Konstruktion ab. Folgende Gründe sind denkbar:

  • Das Erbe reicht nicht aus, um die Bestattungskosten zu tragen
  • Es liegt keine Sterbegeldversicherung vor

Wenn Sie in einem solchen Fall zur Übernahme der Kosten verpflichtet sind und aktuell keine Finanzreserve zur Verfügung haben, kann unter Umständen eine Finanzierung helfen. In Einzelfällen lassen sich auch Ratenzahlungen mit dem Bestattungsunternehmen aushandeln, jedoch kann dies aufgrund vieler verschiedener Gläubiger schnell unübersichtlich werden. Ansonsten bietet sich noch ein Bestattungs-Kredit an, der heute bereits zu attraktiven Konditionen zur Verfügung steht.

Bestattungs-Kredit – welche Optionen stehen zur Verfügung?

Wenn Sie sich für einen Bestattungs-Kredit als Finanzierungslösung interessieren, stehen Ihnen grundsätzlich verschiedene Wege offen. Diese sollen mit ihren Vor- und Nachteilen kurz näher erläutert werden:

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Kreditoption Vorteile Nachteile
Ratenkredit von der Hausbank –      Langjähriger Kontakt zur Bank

–      Persönliche Beratung

–      Oftmals höhere Zinskosten

–      Weniger Flexibilität in den Kreditmodalitäten

Onlinekredit (Sofortkredit)
–      Gute Vergleichbarkeit der Konditionen vieler Banken

–      Attraktive Konditionen

–      Schnelle Bearbeitung über das Internet

–      Kein persönlicher Kontakt

–      selten individuelle Beratung

Kredit ohne Schufa –      auch bei negativer SCHUFA-Auskunft möglich

–      keine Erwähnung in der SCHUFA-Auskunft

–      unkompliziert zu beantragen

–      höhere Zinssätze

–      nur bei entsprechendem Einkommen und oftmals nur bei Wohnsitz in Deutschland

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Ein Onlinekredit stellt in diesem Bereich also oftmals die günstigste Option der Finanzierung einer Beerdigung dar. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass dieser mit unserem Kreditvergleich aus einer Vielzahl an Angeboten ausgewählt werden kann. Sie haben somit also ganz bequem die Möglichkeit, sich für ein besonders günstiges Angebot zu entscheiden. Bei einer Kreditsumme von 3.000 bis 6.000 Euro kann sich daraus ein deutliches Sparpotenzial ableiten, wie das folgende Beispiel zeigt:[/vc_column_text][vc_column_text]

Ratenkredit I Ratenkredit II
Kreditsumme 5.000 Euro 5.000 Euro
Effektiver Jahreszins 2,90% p.a. 4,40% p.a.
Laufzeit 3 Jahre 3 Jahre
Rückzahlungsrate (im Monat) 145,19 Euro 148,51 Euro
Zinskosten (Laufzeit) 226,69 Euro 346,41 Euro
Ersparnis 119,72 Euro
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Da die Zinsunterschiede zwischen den Anbietern noch deutlich höher ausfallen können als in diesem Beispiel, ist ein Kreditvergleich also sehr sinnvoll, um letztlich nicht unnötig viel Geld auszugeben. Darüber hinaus sollten Sie zudem noch auf folgende Leistungsaspekte achten:

  • kostenlose Sondertilgungen (falls sich neue Einnahmen ergeben)
  • kostenlose Ratenaussetzungen (einmal im Jahr eine Rate kostenfrei aussetzen)
  • Karenzzeit zwischen Auszahlung und Rückzahlung (einige Anbieter gewähren 2-3 Monate kostenfreie Karenzzeit)
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_message message_box_color=“vista_blue“ icon_fontawesome=“fa fa-lightbulb-o“]

Fazit

Die Beerdigung eines geliebten Menschen ist stets ein schwerer Schicksalsschlag, der zudem auch noch sehr teuer ist. Die Kosten fallen je nach gewählter Form der Bestattung, der Anbieterwahl der Dienstleister sowie der Region höchst unterschiedlich aus.

Sollte das Budget einer Beerdigung sich zunächst nicht aus dem Erbe bestreiten lassen, kann mitunter eine Finanzierung wichtig werden. Wenn Sie hier die Konditionen vergleichen und auf günstige Kredite setzen, lassen sich die finanziellen Kosten in Grenzen halten.[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]

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