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Benötige ich eine Restschuldversicherung?

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Benötige ich eine Restschuldversicherung?

Für den Abschluss vieler Kredite ist eine Restschuldversicherung obligatorisch. Allerdings lohnt sie sich für den Kreditnehmer oft nicht. Die Kreditkosten nehmen durch die Restschuldversicherung erheblich zu und können die Zinskosten in die Höhe treiben. Zudem werden sie über das Darlehen mitfinanziert und verursachen teilweise unnötig hohe Mehrkosten, die die Banken nur dann in den effektiven Jahreszins miteinberechnen müssen, wenn der Abschluss für den Kunden Pflicht ist. Allerdings gibt es durchaus Situationen, in denen die Versicherung sich als sehr nützlich erweisen
kann.

Die Restschuldversicherung sichert den Kreditnehmer und dessen Hinterbliebenen im Falle von Tod, Krankheit oder unverschuldete
Arbeitslosigkeit des Schuldners ab. Sie wird zudem als Kreditsicherheit gesehen und kann so den Zinssatz verbessern.

Eine unabhängige Beratung ist wichtig

Der Abschluss einer Restschuldversicherung geht oft mit einer Provision für den Kreditvermittler oder Kundenberater einher. Für den Kreditnehmer ist dies nicht immer sinnvoll. Sie werden jedoch oft von den Kreditvermittlern sehr stark unter Druck gesetzt und treffen so nachteilige Entscheidungen. Wer einen Kredit aufnehmen möchte, sollte sich deswegen im Vorfeld überlegen, ob eine Restschuldversicherung für ihn sinnvoll ist, um für das Gespräch mit dem Berater gewappnet zu sein.

Zudem sollten Interessenten das Kleingedruckte genau studieren, um herauszufinden, wann der Leistungsfall eintritt. Viele Restschuldversicherungen lassen sich nur mit einer Karenzzeit abschließen und begrenzen ihre Leistungen auf bestimmte Fälle. So ist bei den meisten Anbietern Arbeitslosigkeit nur für maximal ein Jahr mitversichert. Wird diese Zeit überschritten, greift der Versicherungsschutz nicht mehr. Auch eine Restschuldversicherung ist also keine vollständige Absicherung.

Wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?

  • Da eine Restschuldversicherung im Prinzip als Risikolebensversicherung gesehen werden kann, ist der Abschluss immer dann unnötig, wenn der Kreditnehmer vor den Risiken ohnehin durch eine Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung geschützt ist. Auch wenn dies nicht der Fall ist, empfiehlt es meistens, dennoch auf eine der alternativen Versicherungen zurückzugreifen. Sie sind günstiger und decken dabei mehr Risiken ab.
  • Eine Restschuldversicherung wird umso sinnvoller, je länger die Kreditlaufzeit gewählt wird. Das liegt daran, dass die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten des Versicherungsfalls mit der Zeit steigt.
  • Auch bei einer hohen Darlehenssumme rechnet sich eine Restschuldversicherung schneller. Das liegt daran, dass die Kosten für eine solche Versicherung auch Bearbeitungsgebühren beinhalten, die kleine Kredite unverhältnismäßig teuer macht.
Eine grobe Faustregel besagt also, dass eine Restschuldversicherung umso sinnvoller wird, je schlechter der Kreditnehmer versichert ist, bei steigender Dauer der Tilgungsphase und bei wachsenden Darlehenssummen.

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Wer sich dazu entschlossen hat, eine Restschuldversicherung abzuschließen, sollte sich nicht allein auf den Kundenberater des Kreditvermittlers verlassen. Häufig gibt es günstigere Angebote, die eine solche Versicherung lohnenswerter machen. Das Angebot des Kreditvermittlers sollten Kunden deswegen vor Abschluss genau prüfen.

Zudem lohnt es sich, auch alternative Versicherungen in Betracht zu ziehen. Gerade die Lebensversicherung kann so aufgestockt werden, dass das Darlehen abgesichert ist. Eine Restschuldversicherung ist zudem in vielen Fällen nicht notwendig, auch wenn sie teils so offensiv beworben wird, dass der Kreditnehmer den Eindruck erhalten könnte, dass es sich dabei um eine Pflichtversicherung zum Abschluss des Kredites handeln könnte. Wer bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, hat immerhin innerhalb von 30 Tagen die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten.


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