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Kredit während Elternzeit

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Ein Kredit während Elternzeit ist oftmals nicht zu umzugehen. Mit der Geburt des lang ersehnten Kindes kommen zugleich auch höhere Kosten auf die frischgebackenen Eltern zu.

Notwendige Anschaffungen können aber nur mit einem Kredit während der Elternzeit vorgenommen werden. Das gezahlte Elterngeld zählt nicht als Einkommen.

Fakten auf einen Blick – Übersicht

  • Kredit während Elternzeit kann schwierig sein, da das Elterngeld nicht pfändbar ist
  • Trotzdem lehnt nicht automatisch jeder Kreditgeber ab
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Anschaffungen mit einem Kredit während Elternzeit

Das langersehnte Kleine ist endlich da und stellt das Leben der Eltern vollkommen auf den Kopf. Aber nicht nur das, es kommen auch höhere Kosten auf sie zu.

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Kredit während Elternzeit – jetzt schnell Kredit beantragen

Notwendige Anschaffungen wie einen Kinderwagen, ein Kinderbett und viele andere Dinge die ein kleines Baby benötigt stehen an. Es wird zwar für 14 Monate Elterngeld gezahlt, was aber oft nicht ausreichend ist.

Das Elterngeld beträgt 67 % des vorherigen Nettoeinkommens und zeigt sich somit, doch eingeschränkt. Aber ganz ohne finanzielle Mittel sind die Eltern ja dann doch nicht.

Ein Elternteil arbeitet in Vollzeit, das andere erhält das Elterngeld. Zusammen eine Summe, mit der ein Kredit bezahlt werden könnte, so die Überlegung der Eltern.

Die Enttäuschung folgt sofort, wenn sie erfahren, dass das Elterngeld nicht zum Einkommen bei einem Kredit dazu gerechnet werden. Gültig ist nur das Arbeitseinkommen des Partners.

Das Problem – Kredit während Elternzeit

Zum einen ist Elterngeld eine staatliche Leistung die keiner Pfändung unterliegt. Zum anderen ist das Elterngeld befristet.

Es wird für 12 bis 14 Monate bezahlt. Danach steht es in den Sternen ob das zuhause gebliebene Elternteil wieder zurück in den Beruf geht.

Diese Problematik wissen auch die Banken und genehmigen einen Kredit während Elternzeit nur, wenn das Einkommen des arbeitenden Partners ausreichend ist für einen Kredit. Dabei muss ja nicht nur der Kredit davon bezahlt werden, alle anderen Ausgaben und der Lebensunterhalt sind mit diesem einen Einkommen zu stemmen.

Würden beide Partner arbeiten und hätten ein ausreichendes und gutes Einkommen so gäbe es keine Schwierigkeiten mit einem Kredit. Deshalb muss das Einkommen des arbeitenden Partners hoch genug sein um alle Ausgaben abzudecken.

Problemlösung Bürgschaft?

Normalerweise wird ein Kredit während Elternzeit mit einem Partner als Mitantragsteller bewilligt. Aber der Partner hätte in diesem Fall nur ein Einkommen über 14 Monate.

Damit kann die Bank rechnen. Reicht aber das Einkommen des arbeitenden Partners nicht aus um die notwendige Sicherheit zu bieten, so könnte ein Bürge die Lage entspannen.

Als Bürge könnte die Eltern oder die Großeltern oder sehr gute Freunde dienen. Diese Personen müssen aber solvent sein und im Ernstfall eventuell den Kredit weiter bezahlen können.

Die Bank wird die Solvenz des Bürgen umfassend prüfen. Wer eine Bürgschaft abgibt, egal ob Eltern oder Großeltern, geht ein Risiko ein.

Kann der Kreditnehmer die Raten nicht mehr bezahlen, so muss der Bürge einspringen. Handelt es sich hierbei um die Eltern oder Schwiegereltern, so könnte eine andere Version die Anschaffungen der jungen Eltern sichern.

Kredit während Elternzeit – der ungewöhnliche Kredit

Besteht also ein gutes Verhältnis zu Eltern oder Schwiegereltern, so könnte diese die notwendige Kreditsumme aufnehmen. Sind diese Personen solvent, so könnten sie einen Kredit für die jungen Eltern aufnehmen und weiterreichen.

Natürlich ist das jedem selbst überlassen wie er da vorgeht. Als Vorschlag könnte es ja einmal durchgespielt werden.

Wenn das Elternteil das in Elternzeit ist, wieder arbeiten geht, könnte die Kreditsumme nach und nach abbezahlt werden. Dazu muss aber ein absolutes Vertrauensverhältnis und ein entspanntes Miteinander vorliegen.

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Außerdem würde bei dieser Version der Kreditgestaltung die Kosten für die Bürgschaft wegfallen.

So könnte es klappen – Kredit während Elternzeit

Wird ein Kredit während der Elternzeit innerhalb der Elternzeit wieder zurückbezahlt, so erklären Banken sich oft bereit einem Kredit zuzustimmen. Schließlich liegt ja das Elterngeld, das von der Bank nicht anerkannt wird, jeden Monat vor.

Allerdings könnte während der Elternzeit lediglich ein Kleinkredit beantragt werden. Durch die kurze Laufzeit von 14 Monaten entstehen dann hohe Raten, die nicht jedes Elternpaar bezahlen kann.

Deshalb sollte vor einem Kreditantrag ein kleiner Haushaltsplan aufgestellt werden. Dazu werden dann alle Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt.

Ergibt sich eine positive Bilanz, so könnte ein Kredit während der Elternzeit beantragt werden.

Kredit während Elternzeit – unsichere Zukunft

Banken verhalten sich so zurückhaltend bei einem Kredit während der Elternzeit, da erstens das Elterngeld auf 14 Monate befristet ist. Außerdem da zweitens keiner weiß, ob der zuhause gebliebene Elternteil nach dieser Zeit wieder arbeiten geht oder lieber zuhause bleibt und ihr Kind großzieht.

Viele nehmen dann einen kleinen Nebenjob, der aber meistens als 400 Euro-Job auch keine richtige Sicherheit für einen Kredit bietet. Es gibt Banken die einen Kredit mit einer besonderen Option anbieten.

Der Kredit erhält eine längere Laufzeit, also über die Elternzeit hinweg. Der Kreditnehmer bezahlt während der Elternzeit höhere Kreditraten.

Wenn die Elternzeit vorbei ist, kann die Rate gesenkt werden, sofern die Arbeit nicht aufgenommen wird. Damit erhält die Bank die reduziere Kreditrate als Sicherheit.

Wen diese Konstellation interessiert, der sollte mit seinem Bankberater sprechen.

Die Kreditaufnahme sorgfältig planen

Nimmt ein junges Elternpaar nun einen Kredit auf, sollten sie bedenken, dass das Elterngeld zwar momentan eingeht, doch aber ein Gehalt fehlt. Das Elterngeld ist also nur ein teilweiser Lückenfüller.

Steht die Zukunftsplanung noch nicht fest, sollten deshalb keine Risiken eingegangen werden. Gerade bei unerfahrenen Paaren wird oft vorschnell Kreditbedarf angemeldet, der sie ganz schnell in die Schuldenfalle führen kann.

Wird vor der Geburt nach einem Kredit gefragt, so stehen die Chancen besser. Das Einkommen kommt noch von beiden Seiten.

Eine Schwangerschaft hingegen muss nicht angegeben werden, das ist eine ganz persönliche Angelegenheit und ein Verschweigen legal. Der Kredit hat gut Chancen bei einer Geschäftsbank, gerade dann, wenn die Beschäftigung noch nicht gekündigt ist.

Findet sich kein Kreditgeber könnten die Anschaffungen in einem Möbelhaus oder im Elektrogroßmarkt vorgenommen werden.

(FS)

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