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Bürgschaft: Pflichten, Rechte und Gefahren

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Bürgschaft: Pflichten, Rechte und Gefahren

Hat Sie vielleicht schon einmal ein Familienangehöriger oder guter Freund gefragt, ob Sie als Bürger auftreten könnten? Oder haben Sie Ihrerseits schon einmal eine Bürgschaft benötigt, weil Sie ohne Sicherheiten keinen Kredit erhalten hätten?

Das Thema Bürgschaft ist nach wie vor äußerst präsent, insbesondere dann, wenn es um einen Kredit geht, egal ob Kleinkredit, normaler Ratenkredit oder Kredit ohne Schufa. Wir möchten Sie in unserem Ratgeber gerne umfassend zum Thema Bürgschaft informieren. Dabei gehen wir unter anderem darauf ein, was Sie selbst als Bürger beachten sollten und welche Voraussetzungen die Banken an einen Bürgen stellen, damit dessen Bürgschaft überhaupt akzeptiert wird.

Wie funktioniert die Bürgschaft als Kreditsicherheit?

Die Bürgschaft gehört zu den Kreditsicherheiten, die von Banken bei verschiedenen Darlehen entgegengenommen werden. Es handelt sich bei der Bürgschaft insofern um eine besondere Sicherheit, weil es die einzige persönliche Kreditsicherheit ist.

Alle sonstigen Kreditsicherheiten, wie zum Beispiel die Abtretung von Forderungen, die Verpfändung von Sparguthaben sowie Wertpapieren oder auch die Sicherungsübereignung werden hingegen als dingliche Sicherheiten bezeichnet. Diese Sonderstellung nimmt die Bürgschaft deshalb ein, weil eine Person, nämlich der Bürge, gegenüber der Bank die Sicherheit darstellt.

Um die Funktionsweise einer Bürgschaft zu verstehen, müssen Sie zunächst einmal wissen, dass es stets drei beteiligte Parteien sind, nämlich:

  • Bürgschaftsnehmer (Kreditinstitut)
  • Bürgschaftsgeber (Bürge)
  • Kreditnehmer

Im Detail funktioniert die Bürgschaft so, dass sich der Kreditnehmer zunächst einmal um einen Bürgen bemüht. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Familienangehörigen oder auch um einen sehr guten Bekannten handeln. Dieser Bürge verpflichtet sich, für die gegenüber der Bank bestehenden Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies unterschreibt er in der Bürgschaftserklärung, die gegenüber der kreditgebenden Bank abgegeben wird.

Der Bürger muss allerdings nur dann eintreten, wenn der Kreditnehmer die vereinbarten Darlehensraten nicht mehr zahlen kann oder möchte. In diesem Fall kann sich die Bank direkt an den Bürgen wenden und von ihm die Zahlung der offenen Kreditraten fordern.

Quelle https://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Finanzmanagement/images/160.jpg

In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Bürgschaft um eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft. Dies bedeutet, dass die kreditgebende Bank sich bei Nichtzahlung durch den Kreditnehmer sofort an den Bürgen wenden kann, ohne alle ihr sonst noch zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel gegenüber dem Darlehensnehmer ausschöpfen zu müssen. Der Bürge geht also mit einer solchen selbstschuldnerischen Bürgschaft eine enorme Verpflichtung ein, sodass man sich die Stellung als Bürge sehr gut überlegen sollte.

In der folgenden Tabelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, welche Arten von Bürgschaften es prinzipiell gibt, die allerdings nicht immer im Zusammenhang mit Bankgeschäften eingesetzt werden.

Bürgschaftsart Erläuterung
selbstschuldnerische Bürgschaft Kreditbereich
Mietkautionsbürgschaft bei Mietverhältnissen
Gewährleistungsbürgschaft sachgerechte Ausführung
Mitbürgschaft mehrere Bürgen
Zeitbürgschaft Bürge mit befristeter Zeit
Höchstbetragsbürgschaft Höchstbetrag geringer als Forderung

Was sollte ich als Bürge beachten und wissen?

Bevor Sie sich als Bürge auf eine Bürgschaft einlassen, sollten Sie sich umfassend darüber informieren, welche Rechte und vor allem Pflichten in einem solchen Fall auf Sie zukommen. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass Sie mit der Bürgschaft eine finanzielle Verpflichtung eingehen.

Diese Verpflichtung besteht gegenüber der kreditgebenden Bank unter der Voraussetzung, dass der eigentliche Darlehensnehmer die vereinbarten Raten nicht mehr zahlt. Die Bank muss in solchen Fällen auch keine großen Anstrengungen unternehmen, um den Kreditnehmer zur Zahlung zu bewegen. Stattdessen kann sie sich relativ schnell an den Bürgen wenden, der dann die Verpflichtung hat, die offenen Raten so lange zu zahlen, bis es der Kreditnehmer eventuell wieder kann.

Sie sollten als Bürge zudem wissen, dass Sie für die gesamte offene Forderung geradestehen, welche die Bank gegenüber dem Kreditnehmer hat. Haben Sie also beispielsweise einer Bürgschaft in Höhe von 10.000 Euro zugestimmt, stehen Sie vollumfänglich mit Ihrem persönlichen Einkommen und Vermögen für diese 10.000 Euro bzw. für die jeweilige Restschuld gerade. Ferner sollten Sie eine Bürgschaft nicht leichtfertig unterschreiben, auch wenn Sie der Meinung sind, dass der Kreditnehmer seine Raten schon zahlen wird. Unvorhersehbare Ereignisse können immer eintreten, sodass es schnell passieren kann, dass Sie als Bürge tatsächlich in Anspruch genommen werden.

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Die folgenden Tipps können Ihnen dabei helfen, dass Sie sich nicht vorschnell und unüberlegt entscheiden, für eine andere Person zu bürgen:
  • Bürgen Sie ausschließlich für Familienmitglieder und sehr enge Freunde
  • Lassen Sie die maximale Bürgschaftssumme schriftlich fixieren
  • Beachten Sie bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, dass der Gläubiger Sie sofort in Anspruch nehmen kann, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt
  • Großes Vertrauen gegenüber dem Kreditnehmer sollte vorhanden sein

Wissenswert: Bürger hat oftmals Status eines Mitantragstellers

Auch wenn es rechtlich betrachtet und offiziell einen Unterschied zwischen einem Bürgen und einem Mitantragsteller bei einem Kredit gibt, so ist es in der Praxis dennoch so, dass Sie als Bürge quasi den gleichen Status wie ein Mitantragsteller haben. Der Grund besteht darin, dass die Bank Sie als Bürgen umgehend in Anspruch nehmen kann, falls der Kreditnehmer seine Darlehensraten nicht zahlt.

Bürgen gegenüber der Bank als Kreditsicherheit vorstellen

Falls Sie eine Finanzierung benötigen und die Bank nicht dazu bereit ist, Ihnen einen sogenannten Blankokredit zu genehmigen, bietet sich die Bürgschaft als Kreditsicherheit an.

Bürgschaft bei Krediten

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich beispielsweise unter Ihren Angehörigen oder engen Freunden eine Person zu suchen, die dazu bereit ist, für Ihre Verbindlichkeiten als Bürge einzustehen.

Alleine die Bereitschaft eines Bürgen reicht allerdings nicht aus, denn selbstverständlich muss die Bank als Gläubigerin der Forderung dem jeweiligen Bürgen zustimmen. Dieses keineswegs automatisch bei jeder angedachten Person der Fall, denn natürlich muss der Bürge bestimmte Voraussetzungen erfüllen können, auf die wir im folgenden Abschnitt noch näher eingehen.

Zunächst einmal möchten wir Ihnen allerdings noch in der folgenden Tabelle einen Überblick darüber geben, welche Kreditsicherheiten neben der Bürgschaft noch infrage kommen können und für welche Darlehensarten diese typischerweise genutzt werden.

Kreditsicherheit Darlehensart
Grundschuld/Hypothek Immobilienkredit
Sicherheitsübereignung Autokredit
Verpfändung Wertpapiere Wertpapierdarlehen
Verpfändung Sparguthaben Ratenkredit
Abtretung von Forderungen Policendarlehen und Ratenkredit
Abtretungs von Gehaltsforderungen Ratenkredit

Falls keine dieser zuvor genannten dinglichen Sicherheiten vorhanden ist, Sie also beispielsweise keine Sparguthaben oder Wertpapierbestände haben, bleibt Ihnen letztendlich nur die Bürgschaft als mögliche Kreditsicherheit übrig. Nachdem Sie einen Bürgen gefunden haben, müssen Sie diesen der Bank vorstellen. Dies geschieht in aller Regel im Rahmen eines Kreditgespräches, in dem es eben nicht nur um Ihre Finanzierung geht, sondern gleichzeitig darum, ob das Kreditinstitut den Bürgen akzeptieren wird.

Tipp: Bürge sollte beim Kreditgespräch seriös auftreten
Unter der Voraussetzung, dass Sie ein persönliches Kreditgespräch in der Geschäftsstelle der Bank führen und in dem Zusammenhang Ihren Bürgen vorstellen, zählt unter anderem auch der persönliche Eindruck des Kreditsachbearbeiters.

Daher ist es wichtig, dass der Bürger ein möglichst gepflegtes Erscheinungsbild hat und seriös auftritt. Zwar sind natürlich auch die objektiven Fakten wichtig, aber der persönliche Eindruck ist nicht zu unterschätzen.

Unter welchen Voraussetzungen akzeptieren Banken einen Bürgen?

Wie wir im vorherigen Abschnitt bereits kurz angesprochen haben, reicht es für eine Bürgschaft nicht aus, wenn Sie einen potentiellen Bürgen gefunden haben. Anschließend muss die kreditgebende Bank diese Person nämlich noch als Bürgen akzeptieren, was keineswegs bei jeder bürgschaftswilligen Person der Fall sein wird.

Zwei Voraussetzungen sind es mindestens, die jeder Bürger erfüllen muss. Darüber hinaus gibt es bei vielen Kreditinstituten noch weitere Voraussetzungen, sodass Sie je nach Kreditgeber davon ausgehen können, dass der Bürge folgende Bedingungen erfüllen muss, damit die Bank ihn akzeptiert:

  • Volljährigkeit
  • Kein negativer Schufa-Eintrag
  • Regelmäßiges Einkommen
  • Pfändbare Vermögenswerte vorhanden
  • Wohnsitz in Deutschland oder in der EU
  • Keine größeren Kredit- oder weitere Bürgschaftsverpflichtungen

Letztendlich kann man die vorherigen Voraussetzungen so zusammenfassen, dass der Bürge im Grunde die Bonität aufweisen muss, die der Kreditnehmer eigentlich haben sollte. Wird das Darlehen also nur unter der Voraussetzung vergeben, dass der Kreditnehmer die Bürgschaft als Sicherheit stellen kann, sollte der Bürge im Prinzip sogar eine bessere Kreditwürdigkeit als der Darlehensnehmer aufweisen können. Dies wird häufig durch eine saubere Schufa, ein geregeltes Einkommen sowie vorhandene Vermögenswerte erreicht.

Wann ist der Einsatz eines Bürgen sinnvoll?

Grundsätzlich sollte mit der Bürgschaft als Kreditsicherheit möglichst sorgsam und sparsam umgegangen werden. Nicht selten sind persönliche Schicksale an eine Bürgschaft geknüpft und es kann sogar zu Familienstreitigkeiten oder dem Auseinanderreißen einer Freundschaft kommen, falls der Bürge tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Manchmal ist eine Bürgschaft jedoch die einzige Möglichkeit für den Kreditsuchenden, um eine Finanzierung genehmigt zu bekommen. Sinnvoll ist der Einsatz eines Bürgen also vor allem unter der Voraussetzung, dass die Bank nur beim Stellen einer Kreditsicherheit bereit ist, die gewünschte Darlehenssumme auszuzahlen.

Voraussetzungen BürgeFreiwillig und ohne Notwendigkeit ist es hingegen nicht angebracht, dem Kreditgeber einen Bürgen vorzustellen. Ferner sollte geprüft werden, ob es alternativ zur Bürgschaft nicht noch andere Kreditsicherheiten gibt, die als Sicherheit für das gewünschte Darlehen dienen können. Dazu zählen die zuvor bereits genannten Kreditsicherheiten, wie zum Beispiel Abtretung von Forderungen, Verpfändung von Sparguthaben oder die Sicherungsübereignung eines Kraftfahrzeugs. Oftmals dient die Bürgschaft aber auch „nur“ der verbesserten Kreditwürdigkeit des Darlehenssuchenden. Somit erhöht sie schlichtweg die Chance, dass der Kreditsuchende von einer Bank ein Darlehen erhält, selbst wenn der Kreditgeber noch keine Kreditsicherheit explizit erwähnt hat.

Fazit zur Bürgschaft: Sparsam und gezielt als Kreditsicherheit einsetzen

Die Bürgschaft ist eine von vielen Kreditsicherheiten, die dazu dienen kann, dass der Kreditnehmer bessere Chancen auf ein Darlehen erhält. Aufgrund der persönlichen Struktur sollten Sie eine Bürgschaft allerdings äußerst sparsam einsetzen. Zudem ist es wichtig, dass Sie als möglicher Bürge Ihre Pflichten kennen und wissen, dass Sie letztendlich für den gesamten Bürgschaftsbetrag auch mit Ihrem persönlichen Vermögen einstehen müssen. Da an Bürgschaften schon viele Familien und gute Freundschaften zerbrochen sind, sollten Sie ausschließlich für Menschen bürgen, denen Sie ein sehr großes Vertrauen entgegen bringen können.

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