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Beamtendarlehen Voraussetzungen

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Die Beamtendarlehen Voraussetzungen sind für viele Kreditinteressenten relativ leicht zu erfüllen. Vor allen Dingen dann, wenn sie sowieso zum Kreis der Beamten zählen und sich mit dem Thema Beamtendarlehen bereits intensiv auseinandergesetzt haben.

Trotz alledem wollen wir genau schauen, welche Beamtendarlehen Voraussetzungen unbedingt erfüllt werden müssen und was es auf dem Weg zum passenden Beamtendarlehen unbedingt zu beachten gilt.

Schnell informiert – 4 Sätze

  • Langfristiger und zugleich günstiger Kredit muss nicht von der Versicherung stammen
  • Wobei klassische Beamtendarlehen ohnehin durch Beamtenkredit verdrängt werden
  • Wenn sowieso eine Bank Ihr Darlehen bewilligt, dann können Sie auch direkt beantragen
  • Entscheiden Sie sich jetzt für den Kredit, der optimal zu Ihnen passt

Wer hat Anspruch?

Beamte werden bei den Banken und Sparkassen gerne mit offenen Armen empfangen. Denn sie bringen all jene Voraussetzungen mit sich, die sich die Bankhäuser von ihren Kunden wünschen.

beamtendarlehen voraussetzungen

Beamtendarlehen Voraussetzungen – kleine Monatsrate – TÜV geprüft

Ein stabiles und hohes Einkommen, eine feste Anstellung und ein geringes Ausfallrisiko, wenn es darum geht, geliehenes Geld wieder an das Bankhaus zurückzuzahlen. Optimale Voraussetzungen, um Geschäfte zu machen, die eine langfristige Zusammenarbeit als Grundlage haben.

Bei einem Beamtendarlehen geht es darum, meist große Kreditsummen mit kleinem Aufwand an ein Bankhaus oder einen anderen Geldgeber wieder zurückzuzahlen. Daher besteht ein Darlehen nicht nur aus einem Kredit, sondern auch aus einer Versicherung, in die zuerst das Geld aus der Rückzahlung fließt.

Anspruch auf solch besondere Konditionen hat aber nicht jeder Kreditnehmer. Es sind lediglich die Beamten, die von einem solchen Darlehen profitieren.

Zum Kreis der Beamten werden all jene gezählt, die einen Beamtenstatus haben. Zudem Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte auf Probe und Beamte im Ruhestand.

Beamtendarlehen Voraussetzungen – was noch?

Zu den wichtigsten Beamtendarlehen Voraussetzungen zählt somit zuerst immer einmal die Zugehörigkeit zur Zielgruppe der Beamten. Doch dem noch nicht genug.

Der Beamte muss auch eine ordentliche Bonität sein Eigen nennen können. Mit dem Beamtenstatus ist dafür bereits ein guter Grundstein gelegt.

Doch auch die Schufa muss stimmen, damit das Gesamtpaket passt. Diese darf keine negativen Einträge aufweisen, die auf Schulden verweisen.

Ansonsten hätte der Beamte nämlich ebenso wenig Anspruch auf ein Darlehen wie jeder andere Kreditinteressent auch. Große Kreditsummen, die mit Hilfe des Darlehens aufgenommen werden sollen, müssen zusätzlich abgesichert werden.

Beispielsweise mit Hilfe von einem solventen Bürgen. Dieser muss nicht zwingend zur Gruppe der Beamten gezählt werden können.

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Er muss aber ebenfalls ein festes Einkommen und eine ordentliche Schufa vorweisen können. Ohne diese Punkte würde er der Kreditaufnahme nicht zuträglich sein.

Beamtendarlehen Voraussetzungen – Unterlagen

Sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, geht es darum, diese auch belegen zu können. Die Geldgeber verlassen sich nicht auf das geschriebene Wort.

Sie wollen Unterlagen sehen, die die Angaben im Kreditantrag bestätigen. Das bedeutet, dass Einkommensnachweise, Nachweise über die Ausgaben sowie Nachweise bezüglich der Anstellung und der Identität erbracht werden müssen.

Einkommensnachweise sind schnell mit Hilfe des Lohnzettels erbracht. Meist reicht der aktuelle Lohnzettel, da das Einkommen bei Beamten in der Regel nicht schwankt.

Alle Ausgaben können mit Kontoauszügen belegt werden. Die meisten Geldgeber wünschen einen Blick auf die Kontoauszüge der letzten vier Wochen.

Diese müssen vollständig und ohne Schwärzungen vorliegen. Die Identität wird mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass belegt.

Der Arbeitgeber mit Hilfe von einem Arbeitsvertrag, der auch gleichzeitig den Beamtenstatus belegt. Sollte ein Bürge benötigt werden, muss dieser ebenfalls alle Unterlagen vorlegen können.

Denn er haftet für das Darlehen und muss entsprechende Sicherheiten mit sich bringen.

(FS)

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